Ich bin durch Zufall auf eure Seite gestolpert, hab ein bißchen
rumgeklickt und den Abschnitt "elterliche Sorge" gefunden.
Dazu ein Erfahrungsbericht von mir.


Ich habe mich 2002 von meiner damaligen Frau scheiden lassen, aus verschiedenen Gründen das alleinige Sorgerecht für unseren gemeinsamen Sohn (damals 7 Jahre alt) beantragt. Mir war schon klar, das das nicht einfach wird, da schon im gesamten Verlauf der Scheidung (Trennung,
Trennungsjahr) üble Sachen an der Tagesordnung waren. Das ging bis zum Telefonterror beim Arbeitgeber, meine neue Partnerin wurde am Telefon übel beleidigt, Es wurde versucht, Kollegen gegen mich auf zu hetzen. 

Ich habe im zarten Alter von 18 meine Neigung zu SM entdeckt, der übliche von Verwirrung und Zweifeln geprägte Weg, bis ich mit mir richtig leben konnte. Auf alle Fälle habe ich mit meiner Ex- Frau ganz am Anfang über meine Neigung gesprochen und sie zeigte sich interessiert, wollte "das" auch mal ausprobieren. Im Laufe unserer Ehe hat sie sich dann in ihre Sexualität gefunden. Als ich mich dann von ihr trennte, fing dann mein Leidensweg an. Ich hatte nach meiner Trennung eine andere Frau (heute meine Frau) kennengelernt, nachdem wir uns ineinander verliebt hatten auch ihr von meinen Vorlieben erzählt. 

Meine Ex- Frau hat mich dann wegen Kindesmißbrauch und sexueller Nötigung angezeigt. Das, was während unserer Beziehung an SM gelaufen ist, war pötzlich eine 10 Jahre dauernde Vergewaltigung. Ich habe mit einem Kollegen über das Ganze gesprochen, er hat mir den Rücken gestärkt, mir Mut gemacht. Danke an Thomas dafür.


Meine Vernehmung wurde dann von einer Beamtin durchgeführt, die den Vorwurf des Kindesmißbrauchs sehr sorgfältig untersuchte. Sie hatte mich dann nach der sexuellen Nötigung gefragt, ich habe ihr eigentlich nur gesagt, das alles in gegenseitigem Einvernehmen passiert ist und ich ansonsten keine Lust hätte, schmutzige Wäsche zu waschen. 

Die ganze Sache ist natürlich beim Jugendamt bekannt, bei Gericht, ganz klar auch bei meinem Anwalt. Insofern kann man hier schon von Zwangs-Outing sprechen. Die Eltern meiner jetzigen Frau wurden per Einschreiben über mich ins rechte Bild gerückt, damit sie wissen, "mit was für einem Schwein ihre Tochter sich eingelassen hat" (Original Zitat meiner Ex- Schwiegereltern).

Das Jugendamt war und ist am Wohlergehen meines Sohnes interessiert, aber nicht an meinen sexuellen Vorlieben und das Gericht zeigte sich nun auch überhaupt nicht interessiert an BDSM. Das Sorgerecht habe ich zugesprochen bekommen. Ganz nebenbei hat mich mein Anwalt auch nach der Vernehmung hervorragend vertreten und meine jetzigen Schwiegereltern haben nur gelacht. Ich hab überhaupt bei keinem der Beteiligten den Eindruck, dass sie irgendwelche Vorbehalte gegen mich hätten. 

Vieleicht können meine Erfahrungen anderen in ähnlicher Situation Mut machen.

Rolf